Chemikaliengesetzgebung in Großbritannien und in der EU – Unterschiede, die Sie kennen sollten
Die chemikalienrechtlichen Bestimmungen der EU und Großbritanniens driften auseinander. Deshalb müssen betroffene Unternehmen genau hinschauen und die Produkte für die EU und GB getrennt bewerten.
Seit dem Brexit entwickeln sich die Chemikaliengesetze in der EU (REACH- und CLP-Verordnung) sowie in Großbritannien (UK-REACH und GB-CLP) ungleich. Tückisch ist, dass die Unterschiede meist im Detail liegen. Die daraus resultierenden Pflichten sollten Sie jedoch kennen, um die Marktfähigkeit ihrer Produkte sicherzustellen.
Beispiel Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Kennzeichnung
Während in der EU seit Januar 2021 Verordnung 2020/878 rechtskräftig ist, gilt in GB nach wie vor Verordnung 2015/830 . Damit ergeben sich für die EU und GB unterschiedliche Anforderungen für die Inhalte und die Struktur von SDB. Dieser Schereneffekt hat sich durch die Einführung neuer Gefahrenklassen in der EU gemäß Verordnung 2023/707 noch verstärkt, da GB diese zusätzlichen Gefahrenklassen nicht übernommen hat. Aufgrund der differierenden Rechtsrahmen resultieren für Unternehmen in der EU und in GB auch andere Kennzeichnungspflichten.
Beispiel Produktmeldungen nach Artikel 45 Anhang VIII
Um die medizinische Notfallversorgung sicherzustellen, sind Unternehmen in der EU verpflichtet, Informationen über gefährliche Gemische an die jeweils zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies schreibt Artikel 45 Anhang VIII der CLP-Verordnung vor. In GB wiederum gilt diese Meldepflicht nicht. Stattdessen können Unternehmen die Stoffinformationen freiwillig an das National Poisons Information Service senden.
Beispiel Stoffregistrierung
Wie in der EU besteht auch in GB eine Registrierungspflicht für alle Stoffe, die dort in einer Menge von mehr als einer Tonne hergestellt oder dorthin importiert werden. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Mit dem Inkrafttreten von UK-REACH wurden EU/EWR-Länder zu Drittländern. Firmen, die vor dem Brexit Downstream User waren, haben nun den Status Importeur und sind somit registrierungspflichtig.
- Diese Registrierungspflicht ist an gestaffelte Fristen geknüpft. Diese gelten für UK-Unternehmen, wenn sie EU-REACH-Registrierungen direkt in UK-REACH übertragen (Grandfathering) oder eine sogenannte Downstream User Import Notification (DUIN) einreichen.
- Stoffe im Tonnageband >1 t, die neu auf den britischen Markt kommen, sind sofort zu registrieren.
- EU-Firmen können in GB nur über einen britischen Alleinvertreter registrieren (Only Representative, OR)
Die weitere Entwicklung
Es ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen und Pflichten mit jeder weiteren Gesetzesänderung immer mehr unterscheiden. Die auseinanderklaffenden Vorgaben in EU-CLP und GB-CLP zum Beispiel wirken sich auf die Inhalte der Dossiers aus, ein Effekt, der sich künftig verstärken wird. Derzeit arbeitet GB auch an einem alternativen REACH-Registrierungsmodell.
Wer wir sind
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
Welche Service wir Ihnen bieten
- Beratung bezüglich Anforderungen und Pflichten im GB-Markt
- Erstellung von SDB für Produkte in GB sowie deren Kennzeichnung
- Durchführung von Stoffregistrierungen und der notwendigen Maßnahmen im Rahmen von Grandfathering und DUIN
- Übernahme der Rolle des Alleinvertreters
Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf.