Sicherheitsdatenblatt

Fehlerfalle Sicherheitsdatenblatt: So sorgen Sie für Rechtssicherheit

Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, muss seinen Kunden gemäß REACH-Verordnung aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDB) bereitstellen. Die Crux: Jedes dritte SDB ist nicht rechtskonform. Das ergaben Überprüfungen im Rahmen des EU-Projekts REACH En-Force 11 (REF-11). Die gute Nachricht: Mit einem SDB-Check können Sie die Compliance jederzeit wieder herstellen.

Achtung Gesetzesänderung

Jede Gesetzesänderung bringt neue SDB-Anforderungen mit sich. Aufgrund der jüngsten Aktualisierungen in Anhang II der REACH-Verordnung (EU-Verordnung 2020/878), die seit Januar 2023 gelten, sind Unternehmen unter anderem verpflichtet,

  • im SDB bestimmte Angaben zu Stoffen mit Nanoformen zu machen.
  • im SDB Informationen über Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften bereitzustellen.
  • bestimmte Inhalte im SDB (hauptsächlich in Abschnitt 9 und 14) an das UN-GHS (Rev. 6 und 7) anzupassen.

Tatsächlich fanden die Inspektoren ein Gros der Fehler in den Abschnitten, die oben genannte Änderungen betreffen. Beispiel Stoffe und Gemische mit endokrinschädlichen Eigenschaften: Hier fehlten die erforderlichen Informationen in jedem zweiten überprüften SDB. Eine noch höhere Fehlerquote wiesen die Abschnitte 1, 3 und 9 auf. Zwei von drei SDB enthielten keine Angaben zu Nanoformen. Auffallend viele Mängel entdeckten die Prüfer in Abschnitt 8: Es fehlten zum Beispiel Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten, Emissionsschutzmaßnahmen und zur Schutzausrüstung.

Als Hersteller und/oder Importeur von Stoffen und Gemischen sind Sie gemäß REACH-Verordnung verpflichtet, SDB aktuell zu halten und diese Ihren Kunden kostenlos bereitzustellen. Auch die Etiketten von industriellen, gewerblichen oder Konsumentenprodukten müssen transparent über die Produkteigenschaften informieren – besonders über mögliche Gefahren und Risiken.

Je nach Land, in dem Stoff oder Gemisch in Verkehr gebracht wird, ist das SDB gemäß REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 5 in der jeweiligen Amtssprache vorzulegen. Wir sind

mit den stoffrechtlichen Anforderungen weltweit vertraut und erstellen SDB in mehr als 50 Sprachen.

Zudem sorgen wir für die Vollständigkeit Ihrer Daten und übernehmen im Rahmen unseres Komfortpakets „KFT Control & Care“ das komplette Datenmanagement für Ihre Lieferanten-SDB.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. In diesem Jahr feiern wir Jubiläum: Seit 30 Jahren stellen wir mit unseren Leistungen sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten. Seit nunmehr fünf Jahren gehören wir zur Infraserv Höchst-Gruppe.

Wie wir Sie unterstützen können

  • Warten und Aktualisieren von SDB
  • Erstellen von SDB nach REACH, Artikel 31, in allen EU-Sprachen
  • Erstellen landesspezifischer SDB weltweit gemäß GHS in mehr als 50 Sprachen
  • Recherche fehlender Daten
  • Studienmanagement und -monitoring mit Partnerlabor bei neuen Daten
  • Beraten zu Einstufungen oder speziellen Inhalten

Lieferanten SDB Management – Komfort-Paket Control & Care

  • Anfordern aktueller SDB von Ihren Lieferanten
  • Prüfen von Lieferanten-SDB auf Plausibilität und Vollständigkeit unter Einbeziehung Ihrer Lieferanten
  • Einpflegen der Lieferanten-SDB in unser Dokumenten-Managementsystem und Sicherstellen eines ständigen Datenbank-Zugriffs

Kennzeichnungen

  • Erstellen von Vorlagen für die Inhalte von Etiketten
  • Erstellen von Vorschlägen für ein- oder mehrsprachige Etiketten
  • Prüfen der Gesetzeskonformität Ihrer Etiketten und Etikettenentwürfe sowie derjenigen Ihrer Partner und Lieferanten

Sie benötigen Unterstützung? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.

Telefonisch: +49 (0)69 305 34700