Die Europäische Maschinenverordnung – ein kompletter Neustart für die Maschinenbau-Branche?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt im europäischen Wirtschaftsraum verpflichtend die neue Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für das Inverkehrbringen von Maschinen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die den Anforderungen des heutigen Marktes und moderner Technologien nicht mehr entsprach.
Im Folgenden lesen Sie, auf welche neuen Herausforderungen sich Maschinenbauer, Importeure und Händler einstellen müssen – und wie Infraserv Höchst bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützen kann.
Maschinenbau – ein exportgetriebener Industriezweig mit steigender Digitalisierung
Das Verarbeitende Gewerbe des Maschinenbaus zählt nicht nur zu den innovativsten Branchen in ganz Europa, sondern trägt auch signifikant zur industriellen Wertschöpfung bei. Allein in Deutschland erwirtschafteten Maschinenbau-Unternehmen im Jahr 2023 mit etwa einer Million Beschäftigten einen Gesamtumsatz von 383 Milliarden Euro.
Der Maschinenbau lebt stark vom Export – 2023 lag das Exportvolumen deutscher Maschinen- und Anlagenbauer bei 207 Milliarden Euro. Dabei bildet die EU für deutsche Maschinenbauer mit einem Anteil von 44 Prozent den größten Absatzmarkt. Erschwert wurde der innereuropäische Handel jedoch bislang durch Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung der Maschinenrichtlinie in den beteiligten Ländern.
In den letzten Jahren haben Digitalisierung und Robotik zunehmend auch im Maschinenbau Einzug gehalten. Neue Technologien wie autonome Roboter oder Künstliche Intelligenz werfen u. a. Fragen um die Gewährleistung der (Cyber-)Sicherheit und umfassendere Gesundheitsschutzkonzepte für Beschäftigte auf.
EU packt Reform an – für mehr Maschinen- und Rechtssicherheit im vereinfachten innereuropäischen Binnenhandel
Die EU-Kommission nahm sich der veränderten Situation im europäischen Maschinenbau an, ließ 2018 die Maschinenrichtlinie evaluieren und identifizierte die Risiko-Lücken, die sich in der europäischen Gesetzgebung ergeben hatten. Es wurde deutlich, dass die alte Maschinenrichtlinie dringend einer Überarbeitung bedarf.
Bei der Überführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in die neue Maschinenverordnung standen für die EU-Kommission folgende Aspekte im Fokus:
- Anpassung der Maschinenrichtlinie an das „New Legislative Framework“ (NLF – Konzept für die Produktkonformität in der Europäischen Union), um eine EU-weite Harmonisierung nationaler Regularien zu erreichen und auf diese Weise Handelshemmnisse abzubauen
- Erweiterung der involvierten Akteure von den Herstellern und ihren Bevollmächtigten auf Importeure und Händler und Präzisierung der jeweiligen Pflichten
- Berücksichtigung der Bereiche Digitalisierung, IoT, Künstliche Intelligenz und Robotik
- Beachtung der veränderten Anforderungen an (Cyber-)Sicherheit und Gesundheitsschutz im digitalen Zeitalter
- Überarbeitung und Aktualisierung von Anhang IV (Technische Dokumentation)
- Umwandlung der Richtlinie in eine Europäische Verordnung zur Verbesserung der Rechtsklarheit
Übergeordnetes Ziel der neuen Maschinenverordnung ist, die Regularien der früheren Maschinenrichtlinie für das digitale Industriezeitalter fit zu machen und den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Schon jetzt vorbereitet sein: Einführung der neuen Maschinenverordnung erfolgt ohne Übergangsfrist!
Thomas Tadday, Abteilungsleiter Maschinensicherheit, Strahlenschutz, SiGeKo bei Infraserv Höchst, macht deutlich, dass die Einführung der neuen Maschinenverordnung ein „harter Cut“ werden könnte. „Manche Unternehmen tun sich bis heute mit der alten Maschinenrichtlinie schwer. Aber wir haben erfreulicherweise noch knapp zwei Jahre Zeit, uns auf die Neuerungen einzustellen.“
Anhand eines Beispiels zeigt Tadday, wie die Maschinenverordnung auch bei Infraserv Höchst den Alltag beeinflusst: „Wenn im Gasturbinenbau ein Ventil in einer Rohrleitung mit dem Motor eines anderen Herstellers angetrieben wird, gilt es, dies entsprechend zu dokumentieren. Am Ende muss in jedem Fall die CE-Zertifizierung stehen, die bestätigt, dass die jeweilige Maschine die Anforderungen der Maschinenverordnung erfüllt. Wir haben hier im Industriepark Höchst zahlreiche Teilnehmer aus der chemischen Industrie und der Verfahrenstechnik, die sich immer wieder mit derartigen Situationen konfrontiert sehen. Diese treten dann beispielsweise mit Fragen zum Engineering an uns heran.“
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Neue Maschinenverordnung: Was ändert sich und was ist jetzt wichtig?
Neue Komplexität stellt Maschinenbauer vor Herausforderungen
„Die Verwirrung bei den Herstellern beginnt bereits bei der Vielzahl der möglichen Konfigurationen“, erläutert Thomas Tadday. „Dabei kommt auch stark der Begriff der wesentlichen Veränderung´ zum Tragen, der sich jetzt auch auf den digitalen Bereich bezieht. Das Thema ist durch die Bandbreite unterschiedlicher Fertigungsmodule heute eigentlich schon zu komplex für die Maschinenverordnung und die Hersteller geworden. Bereits jetzt gibt es dazu Kommentierungen von der EU – sozusagen die Erklärung zur Verordnung. Und dabei bildet die Maschinenverordnung nur die Spitze des Eisbergs. Zusätzlich gilt es ja noch jede Menge Normungen zu beachten! Es ist für alle Akteure heute schon schwierig, alles umzusetzen, was der Gesetzgeber in den Normungen verlangt. Das wird in Zukunft noch mehr Kräfte binden und Schulungen erfordern.“
„Ein Beispiel: Ersetze ich bei einer alten Maschine die Steuerung durch ein aktuelleres Modell, ist das eine wesentliche digitale Veränderung, die ein neues Konformitätsbewertungsverfahren bis zur neuen, kostenintensiven CE-Zertifizierung nach sich ziehen kann.“
Thomas Tadday weist in diesem Zusammenhang auch noch auf ein weiteres Problem hin: „Neue Software als wesentliche Veränderung darf nicht jeder abnehmen – dafür müssen Fachleute von einer zugelassenen Prüfstelle hinzugezogen werden, was nicht zuletzt aufgrund der Personalüberlastung mit langen Wartezeiten und hohen Kosten verbunden sein kann.“
„Die Marktaufsichtsbehörde und die Berufsgenossenschaften kontrollieren die Umsetzung der neuen Regelungen. Auf Hersteller, die keine eigenen Fachexperten für die Maschinenverordnung im Haus haben, kommt da in den nächsten zwei Jahren viel Aufwand zu.“
„Runder Tisch“ der Gewerke zur Maschinenverordnung
Neuerungen ergeben sich vor allem bei Maschinen, die etwa zur Fernsteuerung oder -wartung in Online-Infrastrukturen eingebunden sind. Hier gilt es, unbefugte Eingriffe sowie „unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung“ von außen zu verhindern – eine Aufgabe, die in der Regel IT-, Elektronik- und Cybersecurity-Know-how erfordert.
Die neue Maschinenverordnung passt deshalb die Definition des Maschinenbegriffs an und bezieht neben den physischen Bauteilen auch digitale Komponenten mit ein. Hier wird es für Maschinenbauer schwierig, die Konformitätsbewertung ohne Mitwirkung von IT- und Cybersecurity-Fachleuten durchzuführen.
„Wir brauchen einen Schulterschluss zwischen Maschinenbauern, IT- und Cybersicherheits-Experten, um die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung adäquat umzusetzen. Infraserv Höchst kann dafür die Initialzündung geben.“
„Bei Infraserv Höchst verfügen wir über die nötigen Ressourcen, um die erforderlichen Fachleute für eine Konformitätsbeurteilung nach der neuen Maschinenverordnung gemeinsam an einen Tisch zu bringen – von den Maschinenbauern und Verfahrenstechnik über Elektro und Steuerungsbau bis zu IT und Cybersecurity“, sagt Thomas Tadday und verweist ferner auf die umfassende Expertise von Infraserv in der Durchführung von Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen. „Im eigenen Unternehmen und im Industriepark Höchst zeigen wir tagtäglich, wie wir die erforderlichen Schnittstellen für rechtssichere Konformitätsbeurteilungen nach der neuen Maschinenverordnung schaffen können.“
Künstliche Intelligenz – eine Zukunft mit vielen offenen Fragen
Bei der „bestimmungsgemäßen Veränderung“ von Maschinen nimmt die Maschinenverordnung in Anhang III, Teil B auch Bezug auf Risiken durch das „vollständige oder teilweise selbstentwickelnde Verhalten“ oder die „vollständige oder teilweise selbstentwickelnde Logik“ von Maschinen und dazugehörigen Produkten – und verweist damit auch auf die Gefährdungen, die durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Maschinenbau und der Verfahrenstechnik entstehen können.
„Ungeklärt bleibt noch die Frage, inwieweit es durch KI-Anwendungen möglich sein wird, Prozesse in kritischen Infrastrukturen z. B. verfahrenstechnischer Anlagen etwa von außen zu stören – ein spannendes Thema angesichts der Selbstlernfähigkeiten von KI.“
Dazu Thomas Tadday: „Hier ist es heute noch zu früh, detaillierte und umfassende Aussagen zu den relevanten KI-basierten Bedrohungsszenarien zu treffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) und die Berufsgenossenschaften mit ihrem Dachverband (HVBG) werden dazu Leitfäden erarbeiten, etwa zur Zertifizierung von KI-sicherer Software Auch Infraserv Höchst wird in Sachen KI in nächster Zeit seine Expertise ebenfalls noch deutlich ausbauen.“
Warten Sie nicht ab bis zum „Cold Cut“ im Januar 2027!
Seien Sie dabei, wenn Infraserv Höchst einen „Runden Tisch“ zur EU-Maschinenverordnung initiiert, um mit allen betroffenen Akteuren praxisnahe und bezahlbare Lösungen zu erarbeiten!