04.01.2021
F-Gase-Verordnung: wann Kühlanlagenbetreiber aktiv werden müssen!
Interview mit den F-Gase-Experten Rainer Henrici und Christian Teller
Die F-Gase-Verordnung hat das Ziel, EU-weit die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen zu reduzieren. Wir sprachen mit Rainer Henrici, Senior Project Manager bei Infraserv Höchst, und Christian Teller, zertifizierter Experte für Kältetechnik und angehender Kälteanlagenbauermeister bei Infraserv Höchst, über die Herausforderungen, vor denen Betreiber von Kälteanlagen in den nächsten Jahren stehen.
Seit 1. Januar 2015 ist EU-weit die aktuelle Fassung der F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014 in Kraft. Was macht das Thema F-Gase-Verordnung für die Betreiber von Kühlanlagen und die chemische Industrie auch sechs Jahre später noch so brisant?
Rainer Henrici: In der Vorläuferfassung der F-Gase-Verordnung ging es primär um Faktoren wie Anlagendichtheit, Leckage-Erkennung und Recycling. Die neue Version erweitert die Liste der Anwendungsverbote, die sukzessive umgesetzt werden müssen. So ist zum Beispiel seit Jahresbeginn 2020 der Einsatz von Kältemitteln mit einem höheren GWP-Wert als 2.500 kg CO₂ in stationären Neuanlagen untersagt. Auch Frischware darf seitdem in derartigen Bestandsanlagen ab einer bestimmten Füllmenge nicht mehr nachgefüllt werden.