Luftreinhaltung und Immissionsschutz für Industrieanlagen

Infraserv Höchst liefert Messungen, Prognosen, Beratung und externe Beauftragte für rechtssichere Lösungen.

Infraserv Höchst unterstützt Sie im betrieblichen Immissionsschutz mit klar getrennten, aber aufeinander abgestimmten Leistungen: Externe Immissionsschutzbeauftragte übernehmen die gesetzlichen Aufgaben nach § 54 BImSchG, beraten und begleiten; die Messstelle führt Messungen und Prognosen zu Luftschadstoffen und Schall durch. So erhalten Sie belastbare Daten, nachvollziehbare Bewertungen und praxistaugliche Maßnahmen für einen rechtskonformen Anlagenbetrieb.

Qualität, auf die Sie sich stützen können

Unsere Messstelle ist nach § 29 b BImSchG akkreditiert und notifiziert. Im Bereich Lärm- und Schallschutz profitieren Sie zudem von akkreditierter Messkompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Geräuschen in der Nachbarschaft sowie an Maschinen und Apparaten.

Damit erhalten Sie Messungen, Bewertungen und Beratung auf einer belastbaren fachlichen Grundlage – für den laufenden Betrieb, für Genehmigungsverfahren und für die Abstimmung mit Behörden.

Unsere Leistung im Immissionsschutz

Unsere Immissionsschutzbeauftragten beraten Betreiber und Anlagenverantwortliche zu immissionsschutzrelevanten Fragen. Sie übernehmen die Pflichten und Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten nach § 54 BImSchG und den Vorgaben der 5. BImSchV. Sie begleiten Anlagenbegehungen, verfolgen Regelwerksänderungen, unterstützen bei Genehmigungsfragen, bereiten umweltrelevante Themen für die Unternehmensleitung auf und helfen, Anforderungen im laufenden Betrieb strukturiert umzusetzen.

Unsere Leistungen

  • Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten
  • Unterstützung bei der Erstellung rechtskonformer
  • Genehmigungsunterlagen Koordination und Bewertung von Messungen
  • Beratung zur individuellen Erfüllung von Regelwerken
  • Schornsteinhöhengutachten nach TA Luft
  • Erfüllung von Berichtspflichten

Ein eigener Schwerpunkt liegt auf Lärm- und Schallschutz sowie Vibrationsmessungen. Unsere Fachleute messen Schallemissionen an Maschinen, Aggregaten und Apparaten sowie Schallimmissionen in der Nachbarschaft. Sie erstellen Schallimmissionsprognosen, Schallausbreitungsberechnungen und schalltechnische Gutachten, zum Beispiel für Genehmigungsverfahren, Anlagenänderungen, Bauleitplanung oder bei Beschwerden. Darüber hinaus können Vibrationsmessungen durchgeführt und Vibrationsexpositionen ermittelt werden.

Unsere Leistungen

  • Schallmessungen an Anlagen, Maschinen und Aggregaten
  • Schallimmissionsmessungen in der Nachbarschaft
  • Einzelquellenbetrachtung und Gesamtanlagenbetrachtung
  • Arbeitsplatzmessungen und Ermittlung von Lärmexpositionen
  • Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm
  • detaillierte Schallausbreitungsberechnungen
  • bau- und raumakustische Messungen
  • Baulärmmessungen und Baulärmüberwachung
  • Bauleitplanung aus schalltechnischer Sicht
  • Planung und Bewertung von Schallminderungsmaßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Minderungsmaßnahmen
  • Nachmessungen nach umgesetzten Maßnahmen
  • schalltechnische Gutachten für Genehmigungsunterlagen
  • Vibrationsmessungen und Ermittlung von Vibrationsexpositionen

Schallmessungen leisten mehr als den Nachweis von Richtwerten. Auffällige Schallemissionen können auch Hinweise auf ungewöhnliche Betriebszustände oder Schäden an Maschinen und Aggregaten geben. Damit unterstützt Schallschutz auch die Anlagensicherheit und hilft, unnötige Stillstände zu vermeiden. Lärm- und Vibratonsexpositionsmessungen leisten zudem einen Beitrag zum Arbeitsschutz.

Das Team Überwachung unterstützt den laufenden Anlagenbetrieb mit Luftmessstationen zur Überwachung der Luftqualität für Mensch und Umwelt.

Unsere Leistungen

  • Betreuung von Messsystemen und Luftmessstationen
  • Wartung, Kalibrierung und Datenerfassung
  • Unterstützung bei Mess- und Dokumentationspflichten
  • Immissionsmessung in der Umgebung
  • Betreuung stationärer Luftmessstationen
  • Stichprobenmessungen und Passivsammler
  • Erfassung relevanter Luftparameter

Unsere Messstelle unterstützt Unternehmen bei emissions- und immissionsseitigen Fragen der Luftreinhaltung. Dazu gehören Emissionsmessungen an Anlagen, Immissionsmessungen in der Umgebung, Messpläne, Messberichte, Schornsteinhöhengutachten und fachliche Bewertungen.

Unsere Leistungen

  • behördliche und betriebliche Emissionsmessung
  • kontinuierliche und diskontinuierliche Schadstoffmessung
  • Funktionsprüfung und Kalibrierung kontinuierlicher Messeinrichtungen
  • Prüfung automatischer Messeinrichtungen
  • Erstellung von Messplänen und Messberichten
  • Beratung zur Ausführung von Messstellen

Ihre Fragen zur Luftreinhaltung und Immissionsschutz?

Infraserv Höchst unterstützt Betreiber industrieller Anlagen bei allen Themen rund um den Immissionsschutz. Dazu gehören Beratung, Emissionsmessung, Funktionsprüfung und Kalibrierung kontinuierlicher Messeinrichtungen, Immissionsmessung, Schallmessungen, Vibrationsmessungen, Prognosen, Gutachten, Messtechnik und externe Immissionsschutzbeauftragte.

Ihr Nutzen: Sie erhalten spezialisierte Leistungen, die fachlich getrennt sind und im Projekt sinnvoll zusammenspielen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage. Es regelt die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im Sinne eines umweltgerechten Betriebs.

Durchführungsverordnungen (BImSchV) konkretisieren weitere Vorgaben für Anlagen im Anwendungsbereich. Verwaltungsvorschriften wie die TA Luft, die Geruchsimmissionsrichtlinie und die TA Lärm präzisieren Anforderungen an Luftreinhaltung, Lärmschutz und Schallschutz und definieren Vorgaben für die Genehmigung Ihrer Anlagen. Die Definitionen zum Stand der Technik (BREF Dokumente) ergänzen die Vorgaben auf aktuellem Stand.

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um den Immissionsschutz.

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach § 53 BImSchG einen Immissionsschutzbeauftragten zu stellen. Die verantwortungsvolle Tätigkeit von Immissionsschutzbeauftragten erfordert nicht nur umfassende Fachkunde, sondern auch genaue Kenntnis aller aktuellen regulatorischen Vorgaben sowie zukünftig zu erwartender Anforderungen.

Die Pflicht zur Stellung eines Immissionsschutzbeauftragten für bestimmte Anlagentypen ist in der 5. BImSchV dezidiert geregelt. Nach § 5 der 5. BImSchV können Firmen einen nicht betriebs-angehörigen Immissionsschutzbeauftragten bestellen, also einen externen Immissionsschutzbeauftragten.

Wir stellen Ihnen gerne einen externen Immissionsschutzbeauftragten und übernehmen für Sie die mit dieser Rolle verbundenen Aufgaben und Pflichten nach § 54 BImSchG.

Der externe Immissionsschutzbeauftragte berät Sie als Betreiber zu Ihren Anlagen.

Die Pflichten und Tätigkeiten eines externen Immissionsschutzbeauftragten entsprechen vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 54 BImSchG und der 5. BImSchV. Sie umfassen neben Beratung, Kontrollen und Hinwirkung im Sinne der regulatorischen Vorgaben für den Immissionsschutz auch die Erfüllung von Berichtspflichten und die ständige Weiterbildung.

Wir vertreten Ihre Interessen bei Behörden und Verbänden, begleiten die Entstehung von Regelwerken und behalten den Überblick bei der zunehmenden Komplexität immissionsschutzrechtlicher Vorgaben.

Betreiber genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen die Regelungen der TA Lärm einhalten. Dazu zählt die Einhaltung der zulässigen Geräuschpegel an Immissionsorten in der Umgebung - je nach Gebietsart, etwa Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet, sowie nach Tageszeit.

Im Genehmigungsverfahren sind Schallprognosen und Bestandsmessungen vorzulegen; deren Ergebnisse sind als Auflagen der Genehmigung einzuhalten. Neben der Schutzpflicht ist auch die Vorsorgepflicht ein wichtiger Bestandteil: Die Anlagen sind nach dem Stand der Technik so zu betreiben, dass Schallemissionen minimiert werden.

Regelmäßige Schallemissions- und Schallimmissionsmessungen unterstützen die Einhaltung der Anforderungen, die Früherkennung von Problemen, etwa durch Alterungs- oder Verschleißerscheinungen an Aggregaten oder Schallminderungsmaßnahmen sowie die Konfliktvermeidung durch höhere Transparenz gegenüber Nachbarschaft, Behörden und Beschäftigten.

Als akkreditierte und notifizierte Messstelle nach § 29b BImSchG führen wir diese Messungen auch für Sie durch.

In Deutschland müssen Arbeitgeber die Lärm‑ und Vibrations‑Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einhalten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind Gefahren für Beschäftigte zu ermitteln und zu bewerten. Das gilt auch für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz, die die Gesundheit schädigen können. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland.

Darüber hinaus sind sogenannte Lärmbereiche zu kennzeichnen, in denen Gehörschutz zu tragen ist. Die Umsetzung von Schall- und Vibrationsschutzmaßnahmen erhöht den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit und kann zu höherer Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten beitragen.

Arbeitsstätten sind so zu gestalten, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A3.7 Lärm erfüllt werden. Für Arbeiten mit Konzentrationsanforderungen sind Beurteilungspegel einzuhalten, um verminderte Leistungsfähigkeit und Stressreaktionen zu vermeiden.

Schallminderungsmaßnahmen können mithilfe raum- sowie bauakustischer Messungen gezielt unterstützt und kosteneffizient geplant werden.

Der Rhythmus für Emissionsmessungen von Luftschadstoffen aus den Emissionsquellen Ihrer Anlage ist je nach Anlagentyp und Emissionsquelle unterschiedlich vorgegeben. Ab einer definierten Größenordnung für den Emissionsmassenstrom gibt es eine Vorgabe zur Durchführung kontinuierlicher Emissionsmessungen. Für wiederkehrende Einzelmessungen gilt in der Regel ein jährlicher Rhythmus oder die Vorgabe zur Messung alle drei Jahre.

Wir informieren Sie gerne, unter welchen Voraussetzungen Sie Erleichterungen bei den Messzyklen erhalten können. Als akkreditierte und notifizierte Messstelle nach § 29b BImSchG führen wir diese Messungen auch für Sie durch.

Immissionsschutz betrifft mehrere Fachgebiete zugleich: Luftreinhaltung, Emissionsmessungen, Vibrationsexposition, Lärmschutz, Schallschutz, Messtechnik und Luftüberwachung. Infraserv Höchst bündelt diese Kompetenzen in spezialisierten Teams und stimmt die Leistungen bedarfsgerecht aufeinander ab.

Ihr Nutzen: weniger interner Aufwand, klare Zuständigkeiten, belastbare Daten und fachliche Unterstützung über den gesamten Anlagenbetrieb hinweg.

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