Schutz vor Lärm und Vibrationen

Wirksamer Arbeitsschutz setzt fachgerechte Gefährdungsbeurteilung voraus

Viele Mitarbeitende sind am Arbeitsplatz Lärm und Vibrationen ausgesetzt. Damit können gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden sein, aber auch Auswirkungen auf die Aufmerksamkeit und somit ein höheres Unfallrisiko. Der Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen basiert auf dem gewachsenen Bewusstsein für die gesundheitlichen Langzeitfolgen und den gestiegenen rechtlichen Anforderungen, er ist für Unternehmen aber auch wirtschaftlich von Bedeutung.

Autor: Pascal Friedrich, Leiter Schallschutz / UWS-Einsatzzentrale, Infraserv Höchst

Gefährdungen systematisch beurteilen

Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Belastungen durch Lärm und Vibrationen zu ermitteln und zu bewerten. Grundlage für den Schutz der Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung. Können Expositionen nicht zuverlässig eingeschätzt werden, sind Messungen erforderlich, die fachkundig geplant, durchgeführt und bewertet werden müssen. Die technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen und beschreiben unter anderem Verfahren zur Messung und Bewertung sowie geeignete Schutzmaßnahmen. Dabei gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Ziel ist es, Gefährdungen möglichst bereits an ihrer Quelle zu reduzieren.

Beim Lärm zählt die tatsächliche Belastung

Wie wichtig eine realistische Bewertung des Arbeitsalltags ist, zeigen Beispiele aus der Messpraxis. Vor einer Lärmmessung wird zunächst untersucht, welche Lärmquellen vorhanden sind, welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wie lange sich Beschäftigte in den jeweiligen Bereichen aufhalten. Auch seltene Betriebszustände mit hoher Lärmexposition müssen berücksichtigt werden. Erst daraus entsteht ein repräsentatives Arbeitsprofil, das Grundlage für eine geeignete Messstrategie sein kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits kurze Expositionszeiten mit sehr hohen Lärmpegeln für die Gesamtbelastung relevant sein können.

Herstellerangaben allein reichen für eine zuverlässige Gefährdungsbeurteilung nicht immer aus. Raumakustik, Reflexionen, Aufstellungsort, eingesetzte Werkstoffe oder konkrete Betriebsbedingungen können dazu führen, dass die tatsächliche Lärmbelastung deutlich von den unter standardisierten Bedingungen ermittelten Werten abweicht. Arbeitsplatzbezogene Messungen liefern daher wichtige Informationen über die reale Situation im Betrieb.

Vibrationen rücken stärker in den Fokus

Neben Lärm gewinnen Vibrationen im Arbeitsschutz zunehmend an Bedeutung. Unterschieden wird insbesondere zwischen Ganzkörper-Vibrationen, wie sie beispielsweise beim Fahren von Flurförderzeugen auftreten können, und Hand-Arm-Vibrationen, die unter anderem durch handgeführte Maschinen verursacht werden. Hinzu kommen Schwingungen, die durch Maschinen in Gebäude und Arbeitsbereiche übertragen werden können.Content Text

Expositionssituation ist entscheidend

Die gesundheitlichen Auswirkungen reichen von Durchblutungs- und Nervenschädigungen im Hand-Arm-Bereich über Belastungen von Wirbelsäule, Knochen und Gelenken bis hin zu mittelbaren Auswirkungen auf Wahrnehmung und Leistungsfähigkeit. Deshalb ist auch hier die tatsächliche Expositionssituation am Arbeitsplatz entscheidend, wobei Messposition, Sensorausrichtung, Messdauer und Messparameter fachgerecht bestimmt werden müssen.

Technische Lösungen stehen an erster Stelle

Wenn erhöhte Belastungen festgestellt werden, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten. Beim Lärmschutz reichen technische Maßnahmen von der Wartung und Reparatur von Maschinen über Schallkapselungen und Isolierungen bis hin zu raumakustischen Verbesserungen. Organisatorisch kann beispielsweise die Dauer einer Exposition begrenzt werden. Ergänzend kommt persönlicher Gehörschutz in Frage. Auch bei Vibrationen beginnt die Prävention möglichst an der technischen Ursache. Beispiele sind vibrationsärmere Werkzeuge, geeignete Sitze und Bereifungen bei Fahrzeugen, die Entkopplung von Maschinen sowie der Einsatz von Vibrations-Schutzhandschuhen und Schutzmatten. Die Arbeitsschutz-Experten von Infraserv Höchst unterstützen bei Bedarf, wenn es um Gefährdungsbeurteilungen oder Beratungsleistungen geht.

Kundenkontakt

Montag - Freitag
8:00 - 17:00 Uhr

Wir sind für Sie da!